
Sprachkurs – steuerlich absetzbar?
In Deutschland gibt es bundesweit keine einheitliche Bestimmung im Bereich Bildung. Die Regelungen können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Grundsätzlich sind Sprachkurse >> und Sprachreisen aber nicht steuerlich absetzbar, da die Erhöhung der Allgemeinbildung nicht gefördert wird.
Sprachkurse werden nur dann abgesetzt, wenn sie notwendig für die berufliche Weiterbildung sind oder Aufstiegsmöglichkeiten versprechen.
In diesem Fall muss der Arbeitnehmer dem Finanzamt eine Bescheinigung seines Arbeitgebers vorlegen. In diesem Schreiben muss deutlich zu erkennen sein, dass der Arbeitnehmer Gründe für seine Weiterbildung hat und ausschließlich aus beruflichen Gründen reist.
Selbstständige sollten ihre Sprachreisen grundsätzlich allein und ohne Familie und außerhalb ihrer Urlaubszeit antreten, damit private Zwecke der Reise vollkommen ausgeschlossen scheinen. Auch die Reise- und Unterkunftskosten werden nur dann erstattet, wenn dies der Fall ist.
Der Sprachkurs im Ausland muss außerdem mindestens 30 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten wöchentlich betragen. Viel Freizeit verleitet schnell zu dem Gedanken, dass der Sprachkurs nur aus Urlaubsgründen angetreten wurde. Freie Wochenenden stellen jedoch kein Problem dar.
Wir empfehlen Ihnen vor Ihrer Reise Kontakt mit dem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater aufzunehmen und sich genauer über die Möglichkeiten zu erkundigen.







