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Härtefallantrag bei Verlust des Prüfungsanspruchs

Unter Umständen kann es irgendwann im Laufe des Studenten-Daseins nötig sein, einen Härtefallantrag zu stellen.

Die Prüfungsordnung legt fest, wie oft eine Prüfung wiederholt werden darf, wenn sie nicht bestanden wurde. Das kann von Uni zu Uni oder von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich sein. An einigen Hochschulen können Joker eingesetzt werden, wenn man die Prüfung so oft nicht bestanden hat, dass man eigentlich den Prüfungsanspruch verloren hätte. Doch nicht überall ist dies möglich. Hat man dennoch den Prüfungsanspruch verloren, weil man zu oft durch eine Prüfung durchgefallen ist, kann ein Härtefallantrag gestellt werden. Diese Möglichkeit bietet jede Hochschule. Allerdings muss man sehr gute Gründe anbringen, damit der Antrag gewährt wird und man die Prüfung noch einmal wiederholen darf.

Vorgehen beim Härtefallantrag

Die Formulierung und Formalien des Härtefallantrags sind besonders wichtig. Daher nehmen manche Studenten einen Anwalt in Anspruch, um sicher zu gehen, dass alles korrekt abläuft.

Zu beachten ist, dass man auf keinen Fall die Prüfung an sich als Grund angeben darf, weshalb man nicht bestanden hat. „Die Prüfung war zu schwer“ oder ähnliches gilt nicht als angemessener Grund. Auch ein ärztliches Attest, das im Nachhinein erst ausgestellt wurde, führt nicht dazu, dass die Prüfung wiederholt werden darf. Liegt eine Krankheit vor, muss diese sofort nachgewiesen werden.

Der Grund, weshalb man einen Antrag stellt, muss nachweisbar sein und man muss belegen können, dass man selbst keine Schuld daran trägt, dass man die Prüfung zum wiederholten Male nicht bestanden hat. Ob der Grund schon vor der Prüfung vorlag und damit die Vorbereitung beeinträchtigt war oder ob er erst während der Prüfung auftrat, ist dabei nicht entscheidend. Ein Härtefallantrag kann daher eine Chance haben, wenn ein naher Familienangehöriger gestorben ist und man dadurch eine psychische Belastung nachweisen kann. Neben schweren gesundheitlichen Belastungen gilt auch extreme Prüfungsangst, die allerdings psychologisch bescheinigt und therapiert werden muss, als zulässiger Grund für einen Härtefallantrag. Wichtig ist, dass die Ausnahmesituation, die dazu geführt hat, dass die Prüfung nicht bestanden wurde sofort gemeldet wird.

Entscheidung über den Härtefallantrag

Egal welche Gründe angeführt werden, am Ende entscheidet der jeweilige Ausschuss darüber, ob der Härtefallantrag bewilligt oder abgelehnt wird. Da über jeden Fall neu debattiert und entschieden wird, kann auch keine Erfolgsquote angegeben werden. Die verschiedenen Hochschulen haben außerdem unterschiedliche Regelungen, weshalb Sie sich beim Prüfungsamt noch einmal genau über die Vorgehensweise und Voraussetzungen informieren sollten.

Wird der Härtefallantrag bewilligt, kann die Prüfung noch einmal wiederholt werden. Geht der Prüfungsanspruch allerdings endgültig verloren, wird man exmatrikuliert und kann sein Studium an der Hochschule nicht mehr fortsetzen. Eine Einschreibung im selben Studiengang an einer anderen Universität ist in der Regel ebenfalls nicht mehr möglich. Wird das Studienfach aber auch an Fachhochschulen angeboten, kann man sich unter Umständen dort immatrikulieren und Prüfungen, die erfolgreich abgelegt wurden, anrechnen lassen. Von einer Fachhochschule an eine Universität zu wechseln ist im Fall einer Exmatrikulation auf Grund von Verlust des Prüfungsanspruchs allerdings in der Regel nicht möglich.

Steht man vor dem Problem, den Prüfungsanspruch verloren zu haben und möchte das Studium gerne fortsetzen, lohnt sich ein Härtefallantrag auf jeden Fall.