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Studienplatzklage

Sie haben sich für ein Studium entschieden, das sie unbedingt absolvieren möchten, doch der Abischnitt stimmt nicht ganz? Das ist ein Problem, das viele Studenten kennen. Wenn dieses Problem auftritt, gilt es, nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern zu handeln.

Eine Studienplatzklage kann dabei helfen, einen Platz im Traumstudiengang zu ergattern, obwohl die Noten dafür nicht ganz reichen. Die lästige Wartezeit wird damit auch umgangen. Das Grundgesetz sieht vor, dass jeder das Recht hat die Ausbildung oder den Studienplatz zu wählen, den er gerne hätte. Die Beschränkungen durch Universitäten oder der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) lassen dies aber nicht immer zu, weshalb dieses Recht verletzt wird. Daher ist für alle zulassungsbeschränkten Fächer eine Studienplatzklage möglich. Der richtige Anwalt hilft einem dabei, seinen Studienplatz noch zu ergattern.

Ablauf einer Studienplatzklage

Voraussetzung für eine Klage ist zunächst, dass man sich form-und fristgerecht um einen Studienplatz beworben hat. Erhält man keinen Studienplatz, ist Grundlage der Studienplatzklage die Behauptung, dass es tatsächlich mehr Studienplätze gibt, als die Uni angibt. Daher kann ein Antrag auf außerkapazitäre Zulassung gestellt und Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt werden. Dabei ist es unerheblich, ob man sich direkt an der Uni oder bei der SfH beworben hat. So ist es möglich, noch im selben Semester mit dem Studium zu beginnen, wenn die Fristen entsprechend eingehalten wurden und die Uni einem Vergleich schnell zustimmt.

Wird der Antrag auf außerkapazitäre Zulassung abgelehnt, ist der nächste Schritt ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Hier muss die Uni offen legen, wie viele Studienplätze verfügbar sind. Ist das Gericht der Meinung, dass mehr Plätze verfügbar sind, als vergeben wurden, werden neue Studienplätze geschaffen, die dann per Los an die Kläger verteilt werden. Es ist also nicht sicher, dass man als Kläger am Ende auch tatsächlich einen Studienplatz in der Tasche hat. Außerdem muss der Studienplatz erst noch in einem späteren Hauptverfahren endgültig bestätigt werden, was meistens der Fall ist. Widerrufe gibt es nur selten. Problematisch hierbei ist, dass man den Studienplatz meist erst antreten kann, wenn das Semester schon begonnen hat, da sich ein solches Verfahren oft über einen längeren Zeitraum erstreckt.

Fällt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts negativ aus und werden daher keine neuen Studienplätze geschaffen, kann man sich an das Oberverwaltungsgericht wenden und innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Dies gilt allerdings auch für die Hochschulen, die versuchen können, den Klägern einen Studienplatz wieder abzusprechen. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist bindend, das heißt, es kann kein Widerspruch mehr eingelegt werden.

Kosten für eine Studienplatzklage

Auf einen guten Anwalt kann man bei einer Studienplatzklage meist – vor allem in höheren Instanzen – nicht verzichten, da viele Formalien beachtet werden müssen. Das kann ziemlich teuer werden. Je nachdem, ob ein Erfolgshonorar verlangt wird oder ob nur gegen eine oder mehrere Unis geklagt wird, kann eine solche Klage 1000 Euro oder mehr kosten. Es kann allerdings auch zu einem Vergleich zwischen der Uni und den Klägern kommen. Dann besteht die Möglichkeit, dass man im besten Fall nur 50 Euro zahlen muss. Die Kosten setzen sich aus den Gerichtskosten, Kosten für den eigenen Anwalt und den Verwaltungskosten der Universität zusammen. Gewinnt man den Rechtsstreit nicht, muss man unter Umständen auch die Kosten der Gegenseite tragen. Manche Rechtsschutzversicherungen kommen für Studienplatzklagen auf, viel haben diese jedoch aus ihrem Repertoire genommen. Auch der Zeitraum, in dem man seinen Studienplatz antreten kann, ist sehr variabel. Bestenfalls kann man schon pünktlich zu Semesterstart mit seinem Studium beginnen. Unter Umständen können sich die Verfahren aber auch mehrere Monate hinziehen.

Wenn der Weg zum Traumstudium aufgrund von NC-Werten versperrt ist, kann eine Studienplatzklage durchaus sinnvoll sein. Jedoch muss man abwägen, ob einem der Studienplatz die Kosten und der Aufwand, den man hat wirklich wert ist, denn es ist nicht garantiert, dass es mit dem Wunschstudium auch wirklich klappt.