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Wartezeit bis zum Studium

Wer sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewirbt, wird womöglich nicht zugelassen. Nicht jeder möchte in diesem Fall gleich eine Studienplatzklage einreichen. Stimmen die Noten nicht, gibt es auch die Möglichkeit, über Wartesemester einen Studienplatz zu bekommen. Bewirbt man sich über die Stiftung Hochschulstart, wird als Wartezeit jedes Halbjahr angerechnet, das seit der Bewerbung um einen Studienplatz verstrichen ist. Nicht eingerechnet wird hierbei die Parkstudienzeit. Darunter versteht man die Zeit, in der man an einer anderen Hochschule in Deutschland eingeschrieben ist, selbst wenn die Vorlesungen nicht besucht wurden. Man muss sich nicht zwangsläufig gleich nach dem Abitur bewerben, um Wartesemester angerechnet zu bekommen. Ab dem Abitur gilt die Zeit, die man an keiner Hochschule eingeschrieben ist als Wartezeit. Auch Zivildienst, Wehrdienst oder eine Berufsausbildung können als Wartezeit gewertet werden.

Muss man sich direkt bei der Hochschule für das Studium bewerben und wird nicht zugelassen, können andere Regelungen gelten. So kann es zum Beispiel sein, dass Semester, die man an einer ausländischen Hochschule studiert hat, nicht als Wartezeit angerechnet werden. Jedoch sollte man sich im Einzelfall an der jeweiligen Uni oder FH erkundigen.

Wartezeit und der Abischnitt

Die Wartezeit verbessert allerdings nicht den Abischnitt. Ein Wartesemester verbessert also nicht den Schnitt automatisch um eine bestimmte Notenstufe. Der NC und die Wartezeit stehen nicht miteinander in Verbindung. Wird man über Wartezeit zu einem Studium zugelassen, hat der Abischnitt damit nichts mehr zu tun, sondern allein die Wartezeit. An vielen Universitäten werden zehn bis 25 Prozent der Studienplätze über die Wartezeit vergeben.

Wartezeit kann durch Praktika oder eine Ausbildung sinnvoll genutzt werden. Das kann die Chance auf einen Studienplatz zusätzlich verbessern, weil an einigen Hochschulen praktische Tätigkeiten bei der Zulassung positiv gewertet werden.

Wer also nicht sofort für sein Traumstudium zugelassen wird, muss nicht verzweifeln, sondern hat über Wartesemester immer noch die Chance das zu studieren, was er gerne studieren möchte.