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Berufliche Oberschule und Fachoberschule

Es gibt viel zu erklären, also... lesen Sie sich einfach durch!

Die Berufliche Oberschule gibt es nicht in jedem Bundesland. Am Beispiel der Beruflichen Oberschule Bayern kann diese Form allerdings veranschaulicht werden. Hierzu gehören die Fachoberschule (FOS) und die Berufsoberschule (BOS). An der FOS werden Schüler ausgebildet, die noch keinen Beruf erlernt haben, wohingegen an der BOS eine abgeschlossene Berufsausbildung als Voraussetzung gilt. Ab der elften Klasse kann man die Berufliche Oberschule besuchen. Wenn allerdings die mittlere Reife vorliegt, entfällt die elfte Klasse an der BOS. Bei einer Ausbildung an der FOS wird neben Allgemeinbildung und Fachtheorie in der elften Klasse auch eine fachpraktische Ausbildung vermittelt.

An der BOS wird neben Allgemeinbildung und der fachtheoretischen Bildung auch berufspraktische Erfahrung vermittelt. Abhängig von der Berufserfahrung, kann eine Ausbildungsrichtung gewählt werden.

Generell gilt, dass die Abschlussprüfung in Englisch, Deutsch, Mathe und einem Profilfach abgelegt werden muss.

Voraussetzungen zur Aufnahme an die BOS

Um an der FOS aufgenommen zu werden, braucht man bei der Mittleren Reife einen Durchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch. Falls vorher ein Gymnasium besucht wurde, muss die Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Jahrgangsstufe vorliegen. Man kann auch eine Vorklasse belegen und diese mit mindestens 4,0 abschließen, um aufgenommen zu werden. Falls man sich für die Ausbildungsrichtung Gestaltung entscheidet, muss man zusätzlich eine Aufnahmeprüfung machen. Für die Aufnahme in die 13. Klasse, muss die Fachhochschulreife der Fachoberschule vorliegen, die mit mindestens 2,8 bestanden worden sein muss.

Entscheidet man sich für die BOS, gelten ähnliche Voraussetzungen. Auch hier muss die Mittlere Reife mit 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathe bestanden worden sein oder die Erlaubnis zum Vorrücken in die elfte Klasse eines Gymnasiums vorliegen. Ebenfalls möglich ist die Aufnahme auch hier, wenn man den Vorkurs mit der Note 4 besteht oder einen Schnitt von 3,5 in einer Feststellungsprüfung in den Fächern Englisch, Deutsch und Mathe nachweisen kann. Auch ohne Mittlere Reife hat man die Möglichkeit, an die BOS zu gehen, denn mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung wird man in die Vorklasse aufgenommen wenn man die Aufnahmeprüfung mit 3,7 besteht.

Zusätzlich zu diesen Voraussetzungen, die sich weitgehend mit denjenigen decken, die auch für die Aufnahme an die FOS erfüllt sein müssen, gibt es berufliche Voraussetzungen für die Aufnahme an die BOS. So muss man eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert haben, mindestens zwei Jahre lang eine schulische Berufsausbildung absolviert haben, die Anstellungsprüfung im mittleren oder gehobenen nichttechnischen Dienst oder die Dienstanfängerprüfung für den mittleren technischen Dienst bestanden haben oder fünf Jahre Berufserfahrung nachweisen.

Ausbildungsrichtungen an der Beruflichen Oberschule

Wenn man keine Berufsausbildung absolviert hat, kann man sich den Zweig in der FOS, den man besuchen möchte aussuchen. Gewählt werden kann zwischen Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie, Gestaltung, Technik, Sozialwesen und Wirtschaft und Verwaltung.

Die Ausbildungsrichtung in der BOS ist allerdings durch die vorherige Ausbildung vorgegeben und muss in der entsprechenden Fachrichtung absolviert werden. Hier kann man sich zwischen Sozialwesen, Technik, Wirtschaft und Verwaltung und Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie entscheiden.

Abschlüsse an der Beruflichen Oberschule

An der Beruflichen Oberschule kann die allgemeine Fachhochschulreife erworben werden, indem nach der 12. Klasse eine Prüfung abgelegt wird. Mit diesem Abschluss kann man an Fachhochschulen studieren, wobei die Fachrichtung unabhängig von dem Zweig, der in der der Beruflichen Oberschule belegt wurde, ist. Nach der 13. Klasse kann auch die fachgebundene Hochschulreife erworben werden, die einem zum Studium an Universitäten berechtigt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Studiengang mit der Ausbildungsrichtung in der Schule zu tun hat. Doch auch die allgemeine Hochschulreife, wie sie an Gymnasien erworben werden kann, kann man an der Beruflichen Oberschule machen. Hierzu muss man die Abiturprüfung ablegen und Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweisen. Ist das geschafft, kann man an einer Universität jeden beliebigen Studiengang belegen.