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BundesfreiwilligendienstFederal Service

Erfahren Sie mehr über den Föderalen Regierungsdienst

Gemäß dem Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes besteht das Recht den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern und stattdessen Zivildienst zu leisten. Da der Zivildienst an die Wehrpflicht gekoppelt war und diese ausgesetzt wurde, gab es keine rechtliche Grundlage mehr. Der Bedarf war jedoch mehr als genug vorhanden und so rief die deutsche Regierung den Bundesfreiwilligendienst ins Leben.

Der Bundesfreiwilligendienst ist eine zur Förderung des Engagements in der Bevölkerung und zur Ergänzung des Freiwilligen Sozialen Jahres und des Freiwilligen Ökologischen Jahres.

Wie beim Zivildienst auch kann man den Bundesfreiwilligendienst in vielen unterschiedlichen Bereichen leisten, zum Beispiel Unterstützung in der Küche eines Seniorenheims, die Mitarbeit in einem Naturschutzprojekt oder Hilfe bei der Kinderbetreuung.

Weitere Informationen und freie Stellen können Sie unter www.bundesfreiwilligendienst.de finden.